Ziel des Innovationspreises
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz soll dazu beitragen, Unternehmen zu motivieren, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Mit dem Innovationspreis soll Unternehmen eine schnellere und verbesserte Marktdurchdringung ermöglicht werden. Unternehmen sollen für die Bedeutung von Innovationen sensibilisiert und Rheinland-Pfalz als Standort innovativer Unternehmen ins Bewusstsein gerufen werden.
Teilnahmebedingungen
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institutionen, etc., die ihren Firmensitz/Standort/Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Die Teilnehmer müssen für die einzelnen Kategorien folgende Kriterien erfüllen:
· Unternehmen: Eigenständige Unternehmen, die nach Definition der Europäischen Union als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ oder „mittleres“ Unternehmen (KMU) gelten und Mitgliedsunternehmen einer Industrie- und Handelskammer sind. *) **)
· Handwerk: Eigenständige Handwerksbetriebe, die nach Definition der Europäischen Union als „Kleinstunternehmen“, „kleines“ oder „mittleres“ Unternehmen (KMU) gelten und Mitgliedsunternehmen einer Handwerkskammer sind.*) **)
· Kooperation: Der Bewerbungsgegenstand wurde in enger Zusammenarbeit mit einem Partner, z. B. einer Forschungseinrichtung, entwickelt. Hierzu zählen auch Entwicklungspartnerschaften mit anderen Unternehmen, sofern die Kooperation über eine klassische Kunden-Lieferanten-Beziehung hinausgeht.
· Sonderpreis Industrie: Unternehmen, die nicht unter das KMU-Kriterium der Europäischen Union fallen. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Unternehmen der „Industrie“ im engeren Sinn zuzuordnen ist *)
· Sonderpreis des Wirtschaftsministers 2020 - „3D-Druck: Produkte, Verfahren, Geschäftsmodelle“: In dieser Kategorie werden Unternehmen gesucht, die durch den 3D-Druck neue Produkte oder Verfahren anbieten oder neue Geschäftsfelder erschließen.
*) Nach Definition der EU vom 6. Mai 2003 (Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 20. Mai 2003) zählen als KMU Unternehmen, die weniger als 250 Beschäftigte haben und die einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Weiterhin müssen Unternehmen eigenständig sein und keine Anteile von 25 % oder mehr an einem Unternehmen halten bzw. an denen keine Anteile von mehr als 25 % gehalten werden. Unter speziellen Umständen kann ein Unternehmen auch bei höheren Beteiligungen als 25 % oder einem beherrschenden Einfluss eines Nicht-KMU zu den KMU zählen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem o. g. Amtsblatt oder sind über die Ausrichter des Wettbewerbs erhältlich.
**) Betriebe mit einer Doppelzugehörigkeit IHK/ HWK wählen bitte die Kategorie mit der höheren Priorität.
Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits Umsatz erzielt haben. Ausgeschlossen sind Bewerbungen, die von Mitgliedern der Jury eingereicht werden oder in einem Zusammenhang mit einem Jurymitglied stehen oder eine Einflussnahme auf ein Jurymitglied nicht ausgeschlossen werden kann.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung kann neben dem ausgefüllten Online-Bewerbungsformular eine ergänzende Beschreibung des Entwicklungsvorhabens im Umfang von max. 4 Seiten DIN A4 als Anlage beinhalten. Die Anlage kann über die Online-Bewerbungsplattform als Datei hochgeladen oder per Post oder Kurier beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingereicht werden. Wird eine Anlage mit mehr als vier DIN A4-Seiten oder einem Textumfang von mehr als 16.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) eingereicht, werden der Jury nur die ersten vier Seiten bzw. nur die ersten 16.000 Zeichen vorgelegt. Es können zusätzlich Muster per Post oder Kurier an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau geschickt werden (Adresse siehe unten).
Bewerbungen, die den Zielen oder den Teilnahmebedingungen des Innovationspreis-Wettbewerbs nicht entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt.
Termine
Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn diese bis Bewerbungsschluss eingereicht wird. Bewerbungsschluss für den Innovationspreis 2020 ist der 31. Oktober 2019. Bewerbungen, Ergänzungen, Muster etc., die nach Bewerbungsschluss eingehen, bleiben unberücksichtigt. Ein rechtzeitiger Eintrag der Bewerbungsdaten in die Online-Bewerbungsplattform ist fristwahrend (die Online-Bewerbungsplattform wird mit Wettbewerbsschluss geschlossen). Bei postalisch oder per Kurier eingereichten Unterlagen zählt der Eingangsstempel des Ministeriums.
Dotierung
Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2020 ist mit insgesamt 40.000 € dotiert. Über die Aufteilung des Preisgeldes entscheidet die Jury. Neben je einem Preis pro Kategorie können von der Jury bis zu fünf „Anerkennungen“ insgesamt ausgesprochen werden. Die Anerkennungen und der Sonderpreis Industrie sind nicht dotiert.
Das zugesprochene Preisgeld kann von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen werden. Es wird deshalb als so genannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1.). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren 200.000 € nicht übersteigen. Sollte mit dem Preisgeld der verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der Preisverleihung maximal zulässigen Höhe verliehen. Die prämierten Unternehmen sind berechtigt, die ausgezeichneten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen mit der Prämierung zu kennzeichnen und zu bewerben, solange dies zusammen mit der Prämierungsart (Preisträger/Anerkennung) und dem Jahr der Auszeichnung erfolgt und die prämierten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen unverändert auf dem Markt angeboten werden.
Durchführung
Alle Bewerbungen, die den Zielen und Teilnahmebedingungen des Innovationspreises entsprechen, werden der Jury zur Beurteilung vorgelegt. Die Jury entscheidet über die Prämierungen auf Grundlage der Bewerbungen nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Jury kann, wenn es für den Bewerber günstiger ist, in Abstimmung mit dem Bewerber, eine Bewerbung in eine andere Preiskategorie einsortieren. Die Jury schlägt dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz geeignete Preisträger vor. Die Entscheidung wird veröffentlicht.
Zwecks Prüfung auf etwaige Vorbehalte, die gegen eine Prämierung sprechen könnten, werden die von der Jury zur Prämierung vorgeschlagenen Unternehmen an die Investitions- und Strukturbank ISB übermittelt (übermittelt wird lediglich der Unternehmensname und der Zweck der Anfrage).
Sollten sich während des Wettbewerbs oder nachträglich Hinderungsgründe für eine Prämierung ergeben, etwa Zweifel an den Angaben des Bewerbers, kann eine Bewerbung aus gewichtigem Grund aus dem Wettbewerb ausgeschlossen oder eine Prämierung nachträglich aberkannt werden.
In begründeten Fällen kann die Jury zu der Bewerbung externe Expertisen von anderen Ministerien der Landesverwaltung oder dem nachgeordneten Bereich einholen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jury
Die Mitglieder der Jury werden vom Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz berufen. Vertreten sind die rheinland-pfälzische Wirtschaft, die rheinland-pfälzischen Hochschulen, die Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Mitglieder üben eine unabhängige gutachterliche Tätigkeit aus und wahren bei ihrer Arbeit Vertraulichkeit. Die Sitzungen und Beratungen der Jury sind nicht öffentlich.
Die Jurymitglieder 2020 sind:
- Prof. Dr. Thomas Becker, Hochschule Mainz
- Steffen Blaga, Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
- Johann Dausenau, Munsch Chemie-Pumpen GmbH
- Dr. Friedhelm Fischer, Handwerkskammer Koblenz
- Dr. Thorsten Gluth, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Angelika Hansel, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Godehard Kling, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Dr. Klaus Kobek, Innovations-Management GmbH
- Jochen Kortmann
- Dmitrij Kotov, Industrie- und Handelskammer Koblenz
- Joachim Kozlowski
- Prof. Dr. Marianne Krefft
- Stefanie Nauel, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Prof. Dr. Siegfried Schreuder, Hochschule Koblenz
- Jürgen Schüler, Handwerkskammer Rheinhessen
- Robert Weicht, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Bewertungskriterien
Für die Auswahl der Preisträger und Anerkennungen sind folgende Kriterien maßgebend: Aufwand (Kosten) der Innovation im Verhältnis zur Bewerbergröße, wirtschaftliche Bedeutung, Beschäftigungseffekt, Umweltrelevanz, Sozialer Nutzen und besondere Härten bei der Entwicklung, Fortschritt im Vergleich zum Stand der Technik, Relevanz der Innovation für andere Bereiche.
Verleihung
Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung voraussichtlich im Mai 2020 in Mainz statt. Für die Preisverleihung und die Bewerbung der prämierten Unternehmen werden Filmeinspielungen und journalistisch aufbereitete Texte über die prämierte Innovation angefertigt, die auf der Veranstaltung vorgeführt und bspw. auf der Internetseite des Innovationspreis Rheinland-Pfalz und auf Youtube veröffentlicht werden. Die prämierten Innovationen sollen zudem auf der Preisverleihung in einer begleitenden Ausstellung präsentiert werden.
Im Anschluss an die Preisverleihung können eingereichte Muster auf Wunsch zurückgesandt werden.
Haftung, Kosten, Versand
Die eingereichten Muster werden sorgfältig behandelt. Eine Haftung für Abhandenkommen, unberechtigte Verwendung oder Beschädigung wird nicht übernommen. Um das Risiko möglichst gering zu halten, sollten die Muster zweckmäßig verpackt werden und keine Originale enthalten.
Die Teilnahme am Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2020 ist kostenlos. Für die Teilnehmer fallen lediglich etwaige Versandgebühren für zusätzliche Dokumente oder Muster an. Für den eventuellen Rückversand von Anlagen ist der Sendung eine Adresse beizufügen. Bei Frachtsendungen ist ein ausgefüllter Frachtbrief beizulegen.
Muster und Anlagen senden Sie bitte termingerecht bis Bewerbungsschluss 31. Oktober 2019 (eingehend) an:
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ
Referat 8407
Christine Bachmeier
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-2510
E-Mail: Christine.Bachmeier@mwvlw.rlp.de
Datenschutz
Bei der Durchführung des Wettbewerbs werden personenbezogene Daten erhoben, die unter die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 119/1 vom 4. Mai 2016, fallen.
Zweck der Datenerhebung ist die Durchführung des Innovationspreis-Wettbewerbs auf Grundlage der Teilnahmebestimmungen.
Die Bewerbungsunterlagen einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden durch die IMG Innovations-Management GmbH als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erhoben und den im Ministerium mit der Durchführung des Wettbewerbs betrauten Personen sowie den Jurymitgliedern zugänglich gemacht. Von den zur Prämierung vorgeschlagenen Unternehmen werden weiterhin personenbezogene Daten an weitere Auftragsverarbeiter (z. B. Filmproduktionsfirma, Textagentur, Moderator) weiter geleitet, die bei der Durchführung der Preisverleihung beauftragt werden. Hierbei werden lediglich Name des Unternehmens, Ansprechpartner, Kontaktdaten sowie die Bezeichnung und die Beschreibung der Innovation übermittelt.
Zu den prämierten Innovationen werden in Abstimmung mit dem jeweiligen Unternehmen Filmeinspielungen und journalistisch aufbereitete Preisträgertexte erstellt. Diese werden zur Preisverleihung vorgeführt und breit veröffentlicht, bspw. auf der Internetseite des Innovationspreises Rheinland-Pfalz und auf Youtube. Die Filmeinspielungen können personenbezogene Angaben enthalten, etwa den Namen eines in der Filmeinspielung gezeigten Interviewpartners.
Die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vorhandenen Daten werden bis Ende der Wettbewerbsrunde, längstens über einen Zeitraum von 15 Jahren, gespeichert (hiervon ausgenommen ist eine mögliche Archivierung im Landesarchiv).
Bis Ende des Bewerbungsschlusses kann einer Speicherung der Daten widersprochen oder auf eine Einschränkung in der Verarbeitung bestanden werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in diesem Fall nicht möglich. Es besteht ein Recht auf Auskunft über die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gespeicherten Daten. Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Bei Beschwerden oder weitergehenden Fragen zum Datenschutz ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, zuständige Aufsichtsbehörde.